Geschäftsgirokonto

Geschäftsgirokonto - Was ist ein Geschäftsgirokonto?

Bei einem Geschäftsgirokonto handelt es sich um ein Girokonto für Firmen, Selbständige oder Unternehmen, über das sämtliche Einnahmen und Ausgaben verwaltet, durchgeführt und dokumentiert werden. Ein Geschäftsgirokonto empfiehlt sich für jeden Selbständigen bzw. jede Firma, damit Privatkonten und Geschäftskonten getrennt werden können. Zusätzlich bietet ein Geschäftsgirokonto wichtige Funktionen, welche bei Privatkonten nicht vorgesehen sind. Wer freiberuflich tätig oder Inhaber einer Firma ist, sei es ein kleiner Handwerksbetrieb, in dem außer dem Geschäftsinhaber keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt sind, oder ein größeres Unternehmen, sollte nicht darauf verzichten, für die geschäftlichen Finanzbewegungen ein Geschäftsgirokonto einzurichten. In einem größeren Betrieb ist die Vermischung von privaten und geschäftlichen Ein- und Auszahlungen auf einem Girokonto ohnehin strikt zu vermeiden und meist gibt es mehr, als nur ein Geschäftsgirokonto. Vielmehr werden häufig Konten bei den geläufigsten Banken und vielleicht noch zusätzlich bei einer speziellen Geschäftsbank unterhalten.


Geschäftsgirokonto eröffnenGeschäftsgirokonto

Aber auch, wer einfach freiberuflich tätig ist, tut gut daran, die geschäftlichen Bankbewegungen über ein getrenntes Geschäftsgirokonto abzuwickeln. Die Einrichtung eines Geschäftsgirokontos ist genauso einfach möglich, wie die einer privaten Bankverbindung. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass ein Geschäftsbetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit vorhanden ist bzw. ausgeübt wird. Mit einem als Privatgirokonto ausgewiesenen Bankkonto ist in der Regel ohnehin eine geschäftliche Nutzung meist nicht zulässig. Das Geschäftsgirokonto vereinfacht die Buchführung und die Offenlegung der Geschäftsfinanzen gegenüber dem Finanzamt.


Geschäftsgirokonto bei Einkommensteuererklärung

Das Finanzamt ist es aber auch, das es einem Geschäftsinhaber sehr schwer machen kann, wenn er kein Geschäftsgirokonto eingerichtet hat und stattdessen alle geschäftlichen Zahlungen über das private Girokonto abwickelt. Besteht nämlich gegenüber dem Finanzamt ein Steuerrückstand, dann kann es sehr schnell geschehen, dass das Finanzamt eine Kontenpfändung durchführt und das Girokonto sperrt. Sperrt es das Geschäftsgirokonto, so besteht zumindest noch die Möglichkeit, finanzielle Transaktionen über das Privatkonto durchzuführen. Wurde aber kein Geschäftsgirokonto angelegt, so greift das Finanzamt auf das private Konto zurück und lässt dieses sperren, so dass ernsthafte Liquiditätsprobleme entstehen können.


 

Geschäftsgirokonto Vergleich

Geschäftsgirokonto Vergleich

 

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Letzte Aktualisierung: 04.05.2012